Integration durch Wohnen
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Maßnahmen
Stationäre Begleitung
Die stationäre Begleitung hat eine Aufnahmekapazität von 6 bis maximal 8 Personen. Das Haus unterteilt sich in 4 Wohnungen und in eine Zweier-WG. Betreut werden Personen in prekären Lebenssituationen, jedoch raten wir Personen mit schwerwiegender psychischer Erkrankung oder starker Suchtproblematik an sich bei den zuständigen Diensten / Institutionen zu melden und eine professionelle Begleitung zu beanspruchen, bevor sie Kontakt mit uns aufnehmen. Dies ist unerlässlich, wenn Personen in unserer stationären Betreuung starten wollen.Um eine eigenständige Lebensführung zu ermöglichen, bietet das Projekt folgende Möglichkeiten an:
- die Entwicklung von Sozialkompetenzen
- Bewältigung von belastenden Lebenssituationen mit einer psycho-sozialen Begleitung
- Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen
- Vermeidung von sozialer Isolation
- Trainieren lebenspraktischer Fähigkeiten (Strukturierung des Alltags, Stärkung sozialer und administrativer Fähigkeiten, Unterstützung zur Aktivierung in den Arbeits- und Wohnungsmarkt, Erlernen von Praktiken, sowie der Umgang mit den Finanzen, das Kochen, Haushaltsarbeiten, Terminbegleitung, usw.)
- Absprache und Aufgabenaufteilung zwischen den verschiedenen Diensten und der Personen.
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Ambulante Begleitung
Die ambulante Begleitung hat zum jetzigen Zeitpunkt eine Aufnahmekapazität von maximal sechs Personen. Diese Begleitung ist für die ehemaligen BewohnerInnen des Projektes Intego-Wohnen vorgesehen.
Ziel ist es die gelernten Kompetenzen in einer neuen Umgebung beizubehalten und die Strukturen der neuen Situation anzupassen und weiterzuentwickeln. Die ehemaligen BewohnerInnen in der eigenständigen Lebensführung zu begleiten, beraten und zu unterstützen. Sie individuell in der Ausbildung und in der beruflichen Integration, aber auch in der Zusammenarbeit mit anderen Diensten, Einrichtungen und Fachleuten zu begleiten.
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Ablauf der Begleitung
Beide Arten der Begleitung (stationär – ambulant) werden vertraglich festgehalten. In diesen Verträgen wird genau definiert, welche Schritte und in welchem Rhythmus die Begleitung stattfinden wird. Beide Verträge haben eine Laufzeit von einem Jahr und können um sechs Monate verlängert werden.
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